Abrechnung

Privatversicherung

Wir sind approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten und haben einen Eintrag im Arztregister.

Normalerweise werden die Kosten für eine tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Behandlung von den Privatkassen übernommen, wenn eine Approbation des Therapeuten und ein Eintrag ins Artztregister vorliegt. Es macht Sinn, dass Sie sich als Eltern mit Ihrer Kasse in Verbindung setzen und um Information bzw. Formulare bitten, um eine therapeutische Behandlung einzuleiten. Je nach abgeschlossenem Vertrag variiert der Umfang der Leistung. Der Stundensatz richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir stellen Ihnen Rechnungen, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und sich erstatten lassen können.

Beihilfe der Beamtenversorgung

Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den wir gerne für Sie schreiben. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenkasse übernimmt sie nach Zustimmung des Kostenantrags in der Regel anstandslos die Behandlungskosten.

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig.

Gesetzlich Versicherte

Um mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt man eine Kassenzulassung für das jeweilige Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Therapie).

Erkundigen Sie sich bitte vorher, welcher Therapeut oder Therapeutin in unserer Praxis über eine solche Kassenzulassung verfügt. Liegt bei dem Therapeuten Ihrer Wahl keine Kassenzulassung vor, so gibt es den Weg der Kostenerstattung.

In begründeten Einzelfällen (wenn Sie in zeitlicher oder örtlicher Nähe keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden, der Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann) kann die Therapie auf diesem Wege bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auf sehr unterschiedliche Weise einer Kostenzusage zustimmen oder diese ablehnen. Betriebskrankenkassen unterstützen hier ihre Versicherten generell recht gut.

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder an uns. Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung bei der Kostenerstattung an.

Lesen Sie den Flyer der Psychotherapeutenkammer, bevor Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse telefonieren:

Ratgeber „Kostenerstattung“